Treedex Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen der Treedex App

 

Diese Nutzungsbedingungen gelten zwischen Ihnen (nachfolgend auch „USER“ genannt) und uns der Elektronische Fahrwerksysteme GmbH, Dr.-Ludwig-Kraus-Str. 6, 85080 Gaimersheim, Deutschland (nachfolgend auch „EFS“ genannt) bezüglich der Nutzung der von uns angebotenen App „Treedex“. USER und EFS werden nachfolgend einzeln auch „VERTRAGSPARTEI“ oder gemeinsam „VERTRAGSPARTEIEN“ genannt

  1. Anwendung der Nutzungsbedingungen

Mit Ihrer Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen, spätestens aber mit Verwendung der App „Treedex“ erkennen Sie diese Nutzungsbedingungen als Vertragsgrundlage bezüglich der App-Nutzung an.

  1. Definitionen
    • „LIZENZGEGENSTAND“ bezeichnet die von EFS über den Google Playstore oder den App Store von Apple zur Verfügung gestellte App „Treedex“, welche im Rahmen und auf dem Gelände der LANDESGARTENSCHAU INGOLSTADT 2020 mit folgenden Funktionalitäten angeboten wird:
  • Identifikation von Pflanzen, die auf der LANDESGARTENSCHAU INGOLSTADT 2020 gezeigt werden, mittels Bilderkennung durch einen Machine Learning Algorithmus
  • Kurze Informationen zu den erkannten Pflanzen
  • Erklärung der Funktionsweise der KI durch Wartebildschirme mit KI Beschreibungen und Heatmaps
  • Sammeln von Punkten je erkannter Pflanze und Darstellung der aktuellen Platzierung in einer Punkterangliste
  • Informationen über die LANDESGARTENSCHAU INGOLSTADT 2020
  • Darstellung der aktuellen Position auf einer Karte der LANDESGARTENSCHAU INGOLSTADT 2020
    • „VERTRAGSZWECK“ ist die durch die VERTRAGSPARTEIEN bei Vertragsschluss zu Grunde gelegte Nutzung des LIZENZGEGENSTANDES durch den USER.
  1. Lizenz
    • Die EFS räumt dem USER nicht ausschließliche Nutzungsrechte an dem LIZENZGEGENSTAND ein. Diese umfassen das Recht, den LIZENZGEGENSTAND zu speichern, laden, ablaufen zu lassen und hierzu zu vervielfältigen. Die Nutzung ist auf eine lauffähige Installation beschränkt.
    • Die Einräumung der Nutzungsrechte beginnt mit der Verwendung des LIZENZGEGENSTANDS und erfolgt zunächst auf unbestimmte Zeit. Mit Beendigung der Einräumung der Nutzunsgrechte enden sämtliche Rechte des USERs zur Nutzung des LIZENZGEGENSTANDES mit sofortiger Wirkung. Nach einer solchen Beendigung ist der USER gemäß den entsprechenden Regelungen dieses Vertrages zur Löschung des LIZENZGEGENSTANDES verpflichtet.
    • Der LIZENZGEGENSTAND kann durch Urheberrechtsgesetze oder durch andere Gesetze und Abkommen zum Schutz von immateriellem Eigentum geschützt sein. Die EFS behält ihr zustehende Urheberrechte und andere Schutzrechte am LIZENZGEGENSTAND; es werden lediglich Rechte zur Nutzung des LIZENZGEGENSTANDS im vereinbarten Umfang eingeräumt. Im LIZENZGEGENSTAND enthaltene Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Identifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
    • Ein Recht zur Bearbeitung des LIZENZGEGENSTANDES wird dem USER nicht eingeräumt.
    • Der USER ist nicht berechtigt, den LIZENZGEGENSTAND, Teile hiervon oder die in diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte zu übertragen oder öffentlich zugänglich zu machen.
    • Der USER ist nicht berechtigt, einfache oder ausschließliche Lizenzen an dem LIZENZGEGENSTAND oder an Teilen hiervon bzw. hinsichtlich einzelner oder sämtlicher ihr eingeräumter Nutzungsrechte Dritten einzuräumen.
    • Über diesen Vertrag hinausgehende Nutzungsrechte oder sonstige Rechte, gleich welcher Art, räumen sich die VERTRAGSPARTEIEN weder ein noch ergibt sich hieraus eine entsprechende Pflicht, derartige Rechte einzuräumen. Insbesondere ist der USER nicht berechtigt, den LIZENZGEGENSTAND zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen oder Dritten auf sonstige Art und Weise bereitzustellen oder Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn, derartige Berechtigungen sind ausdrücklich durch die EFS bzw. nach den Maßgaben dieses Vertrages eingeräumt. §§ 69d und 69e UrhG bleiben unberührt.
  2. Bildrechte

Der USER räumt der EFS an den im Rahmen der Nutzung des LIZENZGEGENSTANDS gefertigten und an die EFS übersendeten Fotografien und Lichtbildwerken (nachfolgend BILDER) nicht ausschließliche, unwiderrufliche, unterlizenzierbare und unentgeltliche Nutzungsrechte ein. Diese umfassen das Recht, die BILDER zu speichern, laden, zu vervielfältigen und zu bearbeiten. Die Rechteeinräumung erfolgt zeitlich und örtlich unbegrenzt. Die Nutzungsrechteeinräumung umfasst neben dem Zweck der Erfüllung der Funktionalitäten des LIZENZGEGENSTANDS insbesondere auch Zwecke zukünftiger und vom LIZENZGEGENSTAND losgelöster Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten der EFS.

  1. Vergütung

Eine Vergütung für die nach diesen Nutzungsbedingungen eingeräumten Rechte wird nicht erhoben.

  1. Installation, Support, Schulung, Pflege
    • Die EFS schuldet weder eine Implementierung oder Installation des LIZENZGEGENSTANDES noch Support Services, Schulung oder Pflege.
  2. Datenübertragung
    • Der LIZENZGEGENSTAND kann bei jedem Start einen Datensatz runterladen, welcher ein Datenvolumen von bis zu 20 Megabyte aufweist.
    • Mit jeder Anfrage werden mobile Daten verwendet. Eine Anfrage beinhaltet ein Datenvolumen von ca. 500 Kilobyte und eine Antwort von ca. 1,5 Megabyte.
    • Je nach Ausgestaltung des Providervertrages des USERs können durch den unter Ziffer 7.1 und 7.2 beschriebenen Datenverkehr weitere Kosten für den USER entstehen.
  3. Pflichten des USERs
    • Der USER ist verpflichtet,
  • nur solche Inhalte, insbesondere oder sonstige Abbildungen, Grafiken, Dateien etc. („INHALTE“) einzustellen, an denen ihm die entsprechenden Nutzungsrechte zustehen, insbesondere hinsichtlich Urheber- und Persönlichkeitsrechten;
  • keine INHALTE, auf denen Personen abgebildet sind, zu übermitteln, es sei denn, die Betroffenen haben hierzu eingewilligt;
    • Dem USER ist es untersagt,
  • beleidigende oder verleumderische INHALTE zu verwenden;
  • pornografische, rassistische, diskriminierende, gewalt- oder den Krieg verherrlichende oder verharmlosende, für eine extremistische oder terroristische politische Vereinigung werbende, zu einer Straftat auffordernde, ehrverletzende, sittenwidrige oder gegen Gesetze verstoßende Informationen, Behauptungen, Werturteile oder sonstige INHALTE abzurufen, zu speichern oder speichern zu lassen, zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, in Kenntnis des Inhalts auf solche Inhalte hinzuweisen oder solche Inhalte in sonstiger Weise zu verwenden oder sich an anzüglicher oder sexuell geprägter Kommunikation zu beteiligen;
  • Inhalte des LIZENZGEGENSTANDS öffentlich zu verbreiten oder wiederzugeben, insbesondere Beiträge anderer USER kommerziell zu nutzen, in Werbeangebote – weder private noch kommerzielle – zu integrieren oder auf sonstige Weise ohne Einwilligung des anderen USERS zu verwenden;
  • Inhalte des LIZENZGEGENSTANDS an Nicht-Nutzungsberechtigte weiterzuleiten oder diesen zugänglich zu machen;
  • Handlungen vorzunehmen, die geeignet sind, die Funktionalität des LIZENZGEGENSTANDS zu beeinträchtigen, insbesondere den LIZENZGEGENSTAND übermäßig zu belasten;
  • private Informationen über sich und/oder Dritte einzustellen;
  • den LIZENZGEGENSTAND in missbräuchlicher Art zu nutzen, insbesondere Viren, Trojaner oder andere bösartige Software, Massen-Emails, unerbetene Werbe- oder andere vom Empfänger unerwünschten Kommunikation anzubieten, zu übertragen, oder zu deren Übersendung aufzufordern sowie identische Nachrichten an eine Vielzahl von USERn zu versenden;
  • besonders sensible Informationen zu seiner Person oder von Dritten einzustellen (z.B. zu seiner Gesundheit, seiner ethnischen Herkunft, seinen politischen oder religiösen Überzeugungen, zu Bank- oder Kreditkartenkonten oder Angaben über eine etwaige Gewerkschaftszugehörigkeit);
  • den LIZENZGEGENSTAND als Werbefläche für Webseiten oder Dienste des USERs oder Dritter zu benutzen, auch in Form der Verlinkung auf entsprechende Internetseiten;
  • automatisch verfasste Kommentare zu hinterlassen;
  • Waren oder Dienstleistungen zu kommerziellen oder privaten Zwecken anzubieten oder den LIZENZGEGENSTAND zu religiösen oder parteipolitischen Zwecken zu nutzen.
  1. Laufzeit und Kündigung
    • Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit der Verwendung des LIZENZGEGENSTANDS und endet spätestens mit Ablauf der Befristung der Rechteeinräumung nach diesem Vertrag.
    • Jede VERTRAGSPARTEI kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen ordentlich kündigen.
    • Das Recht der VERTRAGSPARTEIEN zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die jeweils andere VERTRAGSPARTEI gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen verstößt und eine zur Abhilfe gesetzte Frist erfolglos abgelaufen oder eine erforderliche Abmahnung erfolglos geblieben ist. Einer Fristsetzung oder Abmahnung bedarf es nicht, wenn die andere VERTRAGSPARTEI die geschuldete Leistung endgültig verweigert hat oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Beendigung dieses Vertrages rechtfertigen.
    • Die Kündigung durch den USER erfolgt durch Deinstallation des LIZENZGEGENSTANDS von seinem Endgerät.
  2. Gewährleistung
    • Die Ansprüche des USERs bei Mängeln des LIZENZGEGENSTANDES richten sich nach den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen, sofern nicht nachfolgend etwas Anderes geregelt ist.
    • Die EFS gewährleistet, dass der LIZENZGEGENSTAND zum VERTRAGSZWECK genutzt werden kann.
    • Mängelgewährleistungsansprüche des USERs sind insbesondere in den folgenden Fällen ausgeschlossen:
      • wenn es sich um Mängel handelt, die auf einer vertragswidrigen Nutzung des LIZENZGEGENSTANDES durch den USER beruhen, z.B. bei vertragswidrigen Veränderungen oder Bearbeitungen, welche der USER selbst vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt,
      • wenn es sich um Mängel handelt, die auf unsachgemäße Bedienung und/oder Installation von Bestandteilen des LIZENZGEGENSTANDES zurückzuführen sind.
    • Mängel sind durch eine nachvollziehbare Schilderung der Fehlersymptome, nachgewiesen durch schriftliche Aufzeichnungen, hard copies oder sonstige mängelveranschaulichende Unterlagen von dem USER schriftlich anzuzeigen. Dies gilt nicht für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden und für die EFS offensichtlich erkennbar sind. Die Anzeige hat unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn (14) Tagen, nach Feststellung des Mangels zu erfolgen.
    • Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen. Die in diesem Vertrag ansonsten enthaltenen Haftungsregelungen bleiben unberührt.
    • Sofern der USER gegenüber der EFS einen Mangel geltend macht und dieser Mangel nicht feststellbar oder reproduzierbar ist oder der Mangel nach entsprechender Untersuchung nicht einer Gewährleistungsverpflichtung der EFS zuzuordnen ist (Scheinmangel) und der USER dies hätte erkennen können, erstattet dieser der EFS Kosten und Aufwendungen für Verifizierung und/oder versuchte Fehlerbehebung.
    • Soweit der LIZENZGEGENSTAND hinsichtlich seines Betriebs oder seiner Bedienung von fremder Software (z.B. Betriebssystem, Browser) abhängig ist, wird nur gewährleistet, dass er mit der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geläufigen fremden Software kompatibel ist. Die EFS gewährleistet nicht, dass der LIZENZGEGENSTAND mit späteren Versionen kompatibel ist. Die Gewährleistung beinhaltet auch nicht die Anpassung des LIZENZGEGENSTANDS an veränderte Einsatzbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen wie Veränderung der IT-Umgebung, insbesondere Änderung der Hardware oder des Betriebssystems, Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten.
  3. Haftung
    • Die EFS haftet im Falle von Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. (§ 521 BGB)
    • Für den Verlust oder die Beschädigung von Daten und deren Wiederherstellung haftet die EFS nur dann, wenn ein solcher Verlust auch durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen durch den USER nicht vermeidbar gewesen wäre.
    • Fälle gesetzlich zwingender Haftung (z. B. Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz) und die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben durch die vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
  4. Unzulässige Nutzung: Haftung
    • Der USER haftet bei Verletzung dieses Vertrages für den Ersatz jeglichen der EFS hierdurch entstandenen Schadens.
  5. Löschung
    • Nach Beendigung dieses Vertrages und/oder der darin geregelten Nutzungsrechteeinräumung, gleich in welcher Form und aus welchem Grund diese erfolgt, ist der USER verpflichtet, das Original sowie alle etwaigen Kopien und Teilkopien des LIZENZGEGENSTANDES zu löschen.
    • Sämtliche in diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte am LIZENZGEGENSTAND fallen mit Beendigung des Vertrages, gleich in welcher Form und aus welchem Grund diese erfolgt, automatisch an die EFS zurück.
    • Setzt der USER nach Ende der Laufzeit des Vertrages den Gebrauch des LIZENZGEGENSTANDS oder die Nutzung der nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte ungeachtet vorstehender Verpflichtungen fort, so ist damit keine stillschweigende Verlängerung des Vertrages verbunden.
  6. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden bzw. sollte dieser Vertrag eine Lücke enthalten, wird die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.